Behandlung

Pro 10 Minuten werden 10 € berechnet, also 60€ pro Stunde.

Terminvereinbarungen per Telefon oder E-Mail sind selbstverständlich kostenlos.

Gespräche und E-Mails, die über Terminvereinbarungen hinausgehen und länger als 5 Minuten dauern, rechne ich entsprechend der Zeit zum Stundensatz ab.

Bei der Telefonsprechstunde wird nicht nur die Zeit der Beratung selbst in Rechnung gestellt, sondern auch die Zeit für Aufgaben, die zusätzlich zu der Beratungszeit anfallen. Dazu gehören z.B. Befunde auswerten, Testsets (zur Abnahme für Laborwerte) versenden, Befunde einscannen u./o. zusenden, Therapie-oder Ernährungspläne erstellen, Emailkorrespondenz.

 

Termine absagen

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte nicht per Mail sondern unbedingt telefonisch bis mindestens 24 Stunden vorher ab, gerne auch als Nachricht auf den Anrufbeantworter. Ansonsten bin ich berechtigt, Ihnen den für Sie eingeplanten Zeitraum in Rechnung zu stellen, denn noch kurzfristiger kann der Termin nicht an andere, auf einen Termin wartende, Patienten vergeben werden.

 

Rechnung

Rechnungen stelle ich am Tag der Behandlung aus und sende sie Ihnen als E-Mail-Anhang oder per Post, um die Abrechnung am Monatsende zu vermeiden. Sie haben 4 Wochen Zeit, um die Rechnung zu begleichen. 

 

Gesetzliche Krankenversicherung und Selbstzahlung

Bei Patienten, die gesetzlich versichert sind oder Selbstzahlung wünschen, berechnet sich das Honorar nach Zeitaufwand: 10 € für 10 Minuten.

Wichtiger Hinweis:

Da meine Qualifikationsvoraussetzungen als Leistungserbringer im Bereich Naturheilverfahren den Anforderungen der iKK Südwest an eine qualitätsgesicherte Behandlung erfüllen, bekommen dort Versicherte seit März 2024 eventuell bis 5 mal jährlich 30€ pro Rechnung erstattet.

Deshalb finden Sie mich auch auf der Online-Therapeutensuche unter

https://www.ikk-suedwest.de/leistung/alternative-heilmethoden/

Bitte halten Sie also mit Ihrer IKK Südwest diesbezüglich Rücksprache, denn es kann sich für Sie lohnen!

Ansonsten bekommen rein gesetzlich Krankenversicherte in der Regel von ihrer Krankenkasse keine Erstattung der Behandlungskosten von Heilpraktikern und müssen deshalb die Kosten in vollem Umfang übernehmen. Allerdings können Sie die Rechnungen von mir, dem Labor und den Rezepten sowie Produkten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Heben Sie also alle Quittungen und Belege auf, denn die Rechtslage ist folgendermaßen:

Verordnet ein Arzt oder Heilpraktiker eine Behandlung, können die Kosten bei der Steuer grundsätzlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden. Für eine mögliche Steuerminderung müssen die Therapien vor Behandlungsbeginn nicht von einem Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) abgesegnet werden, hat der Bundesfinanz-hof München in einem am 18.06.2014 veröffentlichten Urteil entschieden. Als außergewöhnliche Belastungen gelten generell zwangsweise Ausgaben, die anderen Bürgern in vergleichbarer Lebensstellung üblicherweise nicht entstehen. Steuermindernd wirksam werden außergewöhnliche Belastungen jedoch erst, wenn sie im Steuerjahr eine „zumutbare Belastung“ übersteigen. Die liegt je nach Einkommen und Zahl der eigenen Kinder zwischen 1 und 7 Prozent der persönlichen Einkünfte.

 

Private Krankenkasse, Zusatzversicherung und Beihilfe

Rechtslage: Zur Rechnungslegung findet das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) Anwendung.

Wichtiger Hinweis: Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Therapie, welche Kosten Ihre Versicherung oder Beihilfe übernimmt und welche nicht! Denn sollten bestimmte Gebühren nicht erstattet werden, haben Sie als Patient die Differenz zwischen Erstattung durch die Versicherung und den Kosten, die für Labor und Heilpraktikerhonorar entstehen, selbst zu begleichen.

Hintergrund: Mitglieder privater Krankenversicherungen und privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können gegenüber ihrer Versicherung einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten haben. Die Erstattungen sind meist auf die Sätze der GebüH beschränkt, jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Zum einen betrachten Kostenträger manche von Heilpraktikern angewendete Heilverfahren als „medizinisch nicht notwendig“ (da sie wissenschaftlich noch nicht offiziell anerkannt sind) und schließen sie demzufolge von der Erstattung aus. Zum anderen sind die derzeitigen Erstattungssätze an die Gebührenordnung für Ärzte angelehnt und deshalb häufig nach einer „Minutenmedizin“ kalkuliert, was nicht mit dem Zeitaufwand in einer Naturheilpraxis vergleichbar ist. Die Erfahrung zeigt, dass private Krankenkassen bis zu ca. 60 Prozent der von mir ausgestellten Rechnungsbeträge übernehmen, aber das variiert stark.

 

Laborkosten

Bei Bedarf anfallende Laborkosten bezahlen Sie direkt bei dem jeweiligen Labor, von dem Sie die Rechnung separat erhalten. 

Vor der Abnahme einer Probe kläre ich Sie über die jeweiligen Kosten auf und bespreche mit Ihnen, was Sie untersucht haben möchten. Letztendlich entscheiden Sie selbst!

Gesetzlich Versicherte müssen die Laborkosten leider selbst bezahlen. Es besteht aber die Möglichkeit, die Kosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.

Privatversicherte bekommen die Laborkosten erfahrungsgemäß meist erstattet, aber das ist nicht garantiert. Bitte fragen Sie zur Sicherheit vorher bei Ihrer Versicherung nach. 

 

Kosten für Präparate 

Verordnete Präparate besorgen Sie sich in der Apotheke oder über das Internet selbst. Je Präparat liegen die Kosten zwischen ca. 4-50€.

Gesetzlich Versicherte müssen leider alle Präparate selbst bezahlen, können die Ausgaben jedoch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. 

Privatversicherte haben die Chance, dass manche Präparate, die ich für Sie auf Privatrezept für die Apotheke ausstelle, erstattet werden; das ist aber nicht zwingend so. Fragen Sie deshalb bitte vorher bei Ihrer Versicherung nach! 

 

Hausbesuche

Wie sonst auch betragen die Behandlungskosten 10€ pro 10 Minuten.

An- und Abfahrt rechne ich entsprechend der dafür nötigen Fahrtdauer ebenfalls nach Zeit (also 10€ für 10 Minuten) plus Kilometergeld ab.

 

Kostenlos

... und gerne jederzeit bete ich für Sie oder mit Ihnen. Sprechen Sie mich an, wenn Sie das möchten. Falls ich es Ihnen anbiete und Sie das nicht wollen, können Sie selbstverständlich ablehnen. 

Und natürlich bekommen Sie jederzeit Tee oder Wasser.

 

Finanzieller Engpass?

Wenn Ihre finanzielle Situation gerade angespannt ist, scheuen Sie sich nicht, mir das mitzuteilen.

Wir können für die Behandlungskosten entweder eine Ratenzahlung oder eine Verlängerung des Zahlungsziels vereinbaren, eventuell verringere ich für Sie auch mein Honorar.

Überdies können Sie manche Untersuchungen von einem Arzt oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführen lassen.